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Adresshändler und Datenhändler: Woher Firmen Ihre Daten haben

Vom Remove Me-Team · Veröffentlicht am 1. November 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Adresshändler vermieten oder verkaufen Datenbestände für bestimmte Zielgruppen und werten dafür öffentlich zugängliche Quellen aus. Der Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ohne Begründung widersprechen. Die Verarbeitung zu diesem Zweck muss dann aufhören.

Dieser Artikel ist Teil des vollständigen Leitfadens: Persönliche Daten aus dem Internet löschen lassen: Ratgeber

Plötzlich liegt Werbung im Briefkasten, von einem Unternehmen, bei dem Sie nie Kunde waren. Woher hat die Firma Ihre Adresse? Dieser Beitrag erklärt, was die Verbraucherzentrale über Adresshändler schreibt und was der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zum Widerspruchsrecht sagt.

Beide Seiten behandeln den Adresshandel und Werbung, nicht Datenhändler im Internet allgemein. Dazu und zu Sanktionen oder Branchenzahlen machen sie keine Angaben.

Wie Unternehmen an Adressen kommen

Die Verbraucherzentrale unterscheidet zwei Wege. Auf der einen Seite nutzen Unternehmen ihre eigenen Kundenbestände für Werbung gegenüber bestehenden Kunden. Auf der anderen Seite beschaffen sie sich, um neue Kunden zu gewinnen, Daten von sogenannten Adressenhändlern.

Adressenhändler vermieten oder verkaufen auf spezielle Zielgruppen zugeschnittene Datenbestände. Dafür werten sie öffentlich zugängliche Quellen systematisch aus. Sie erheben nicht nur Adressen, sondern werten auch Informationen über Lebensstil und Kaufverhalten aus.

Welche Quellen genutzt werden

Als Beispiele für herangezogene Quellen nennt die Verbraucherzentrale:

  • Adress- und Telefonbücher
  • E-Mail-Verzeichnisse und -Listen
  • Handels- und Vereinsregister
  • Branchenverzeichnisse
  • Internetseiten
  • private Anzeigen in Zeitungen

Hinzu kommen Aktionen, mit denen Unternehmen gezielt an Anschriften und werberelevante Informationen kommen wollen: Haushaltsumfragen, Preisausschreiben, Verlosungen und Informationsveranstaltungen. Auch über Kundenbindungsprogramme und Rabattsysteme lassen sich viele Daten sammeln.

Viele Werbende greifen laut Verbraucherzentrale außerdem auf Adressbestände anderer Unternehmen und Organisationen zurück. Unternehmen vermieten oder verkaufen ihre Kundenadressen oft auch untereinander. Als Beispiel nennt die Seite Versandhandelsunternehmen: Sie können aufgrund langfristiger Geschäftsbeziehungen zahlreiche Kundenadressen anbieten, geordnet nach werberelevanten Informationen über Kauf- und Zahlungsverhalten.

Was die DSGVO für Werbung verlangt

Will ein Unternehmen Kundendaten nicht nur für den vereinbarten Zweck, etwa die Vertragsabwicklung, sondern auch für Werbung nutzen, muss es nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits bei der Erhebung darauf hinweisen. Es muss Sie unter anderem über mögliche Empfänger der Daten unterrichten. Sie müssen einwilligen, es sei denn, der Anbieter hat ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung. Das gilt laut Verbraucherzentrale auch, wenn Daten gezielt bei Verlosungen, Preisausschreiben, Haushaltsbefragungen oder Informationsveranstaltungen erhoben werden, um sie später für Werbezwecke zu verwenden oder zu veräußern.

Für besonders sensible Angaben wie Krankheiten, Religions- oder Parteizugehörigkeit gilt eine strengere Regel: Sie dürfen nur dann für Werbezwecke weitergegeben oder genutzt werden, wenn die betroffene Person vorher ausdrücklich dazu eingewilligt hat.

Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Der BfDI erklärt, dass Sie nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, auch einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung widersprechen können. In diesem Fall muss der Widerspruch grundsätzlich begründet werden.

Anders ist es bei Werbung. Einer Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ohne jede Begründung widersprechen. Laut BfDI haben Sie dann ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht. Es gilt auch für Profiling, soweit es mit Direktwerbung zusammenhängt.

Weitere Punkte aus der BfDI-Seite:

  • Der Verantwortliche muss Sie spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht hinweisen (Art. 21 Abs. 4 DSGVO).
  • Haben Sie erfolgreich Widerspruch eingelegt, sind Ihre personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen zu löschen (Art. 17 Abs. 1 Buchst. c DSGVO).
  • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht Ausnahmen vor, etwa gegenüber öffentlichen Stellen bei zwingendem öffentlichem Interesse sowie für bestimmte Forschungs- und Statistikzwecke. Für Werbung nennt die Seite keine solche Ausnahme.

Wird eine Verarbeitung nach einem wirksamen Widerspruch fortgesetzt, wird sie nach Angaben des BfDI rechtswidrig. Sie können sich dann an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Den passenden Ansprechpartner zeigt der Kontaktfinder auf der Seite des BfDI. Privatunternehmen werden demnach meist von den Landesbehörden beaufsichtigt, es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Was Sie praktisch tun können

Die Verbraucherzentrale gibt eine Reihe von Tipps, um die Gefahr von Datenmissbrauch zu verringern. Sie weist aber auch darauf hin, dass niemand gegen kriminelle Energie gewappnet ist.

  • Üben Sie Zurückhaltung bei der Weitergabe von Daten. Lesen Sie die Bedingungen von Gewinnspielen genau durch und nehmen Sie im Zweifel lieber nicht teil.
  • Rabatt- und Kundenkarten sowie Haushaltsumfragen am Telefon sind laut Verbraucherzentrale in erster Linie Methoden, um an persönliche Daten zu kommen.
  • Füllen Sie Angaben in Vertragsformularen nicht aus, die zur Abwicklung des Vertrages nicht unbedingt erforderlich sind.
  • Fragen Sie bei Unternehmen nach, welche Daten sie über Sie gespeichert haben, woher sie diese haben und an wen sie sie weitergeleitet haben. Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Musterbrief an.
  • Sind Ihre Daten schon im Umlauf, widersprechen Sie der Nutzung bei der verantwortlichen Stelle. Auch dazu gibt es einen Musterbrief.
  • Tragen Sie sich in die Robinson-Liste des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) ein. Die angeschlossenen Unternehmen erhalten dann die Nachricht, dass Sie keine Werbung per Post wünschen. Die Anmeldung ist laut Verbraucherzentrale auch online möglich. An diese Listen halten sich aber nur die angeschlossenen Unternehmen, die Werbeflut wird also nur bedingt eingedämmt.

Zu unerwünschten Werbeanrufen schreibt die Verbraucherzentrale: Werbeanrufe ohne Einwilligung sind unzulässig, Sie können einfach auflegen. Können Sie das werbende Unternehmen identifizieren, wenden Sie sich mit der Information an die Verbraucherzentrale. Beschwerden können Sie auch bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Sperren statt löschen

Für Werbung nennt die Verbraucherzentrale in ihrem Musterbrief zum Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing eine Besonderheit: Die gespeicherten Daten sollen für die weitere Verwendung gesperrt werden (Einschränkung der Verarbeitung). Das sei gegenüber Werbetreibenden sinnvoller als eine Löschung. Der BfDI wiederum nennt als Folge eines erfolgreichen Widerspruchs die Löschung. Welcher Weg im Einzelfall besser passt, geben die beiden Seiten nicht abschließend vor.

Was die Quellen nicht abdecken

Keine der beiden Seiten beschreibt Anbieter, die Daten über Personen im Internet zusammenführen, und keine nennt Zahlen zur Größe des Adresshandels. Wer wissen möchte, welche Stellen Daten über ihn gespeichert haben, kann das Auskunftsrecht nutzen, das die Verbraucherzentrale mit dem Hinweis auf den Musterbrief anspricht.

Wo Sie anfangen können

Die kostenlose Analyse von Remove Me braucht kein Konto: Sie durchsucht öffentlich sichtbare Webergebnisse, bekannte öffentliche Datenlecks (über Have I Been Pwned) und ein Register von Datenhändlern und zeigt danach einen Bericht. Den Bericht schalten Sie mit einem 6-stelligen Code frei, der per E-Mail kommt. Remove Me versendet derzeit noch keine Löschanfragen in Ihrem Namen. Widersprüche und Auskunftsanfragen stellen Sie selbst, wie oben beschrieben.

Das Remove-Me-Team

Häufige Fragen

Was ist ein Adresshändler?
Laut Verbraucherzentrale beschaffen sich Unternehmen Daten von sogenannten Adressenhändlern, um neue Kunden zu gewinnen. Diese vermieten oder verkaufen auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Datenbestände.
Aus welchen Quellen stammen die Daten?
Die Verbraucherzentrale nennt unter anderem Adress- und Telefonbücher, E-Mail-Verzeichnisse, Handels- und Vereinsregister, Branchenverzeichnisse, Internetseiten und private Zeitungsanzeigen. Dazu kommen Gewinnspiele, Umfragen und Kundenkarten.
Muss ich meinen Widerspruch gegen Werbung begründen?
Nein. Bei Daten, die für Direktwerbung verarbeitet werden, haben Sie laut BfDI ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht, das Sie nicht begründen müssen. Das gilt auch für Profiling im Zusammenhang mit Direktwerbung.
Was passiert nach einem erfolgreichen Widerspruch?
Laut BfDI sind die personenbezogenen Daten dann vom Verantwortlichen zu löschen. Wird die Verarbeitung trotzdem fortgesetzt, wird sie rechtswidrig, und Sie können sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Quellen

Unsere redaktionelle Methode

Dieser Artikel wird vom Remove Me-Team auf Grundlage der oben genannten offiziellen Quellen verfasst. Wir aktualisieren ihn, wenn sich diese Quellen ändern. Er dient der Information und ist keine individuelle Rechtsberatung.

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