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Smartphone verloren oder gestohlen: So schützen Sie Ihre Daten

Vom Remove Me-Team · Veröffentlicht am 7. November 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Laut BSI schützen eine Bildschirmsperre, eine SIM-PIN und die Verschlüsselung des Geräts Ihre Daten, bevor etwas passiert. Verlorene oder gestohlene Geräte lassen sich mit vertrauenswürdigen Apps aus der Ferne sperren. Erst danach sollten Sie die SIM-Karte beim Anbieter sperren lassen, sonst kommt kein Sperrcode mehr an.

Dieser Artikel ist Teil des vollständigen Leitfadens: Datenleck Leitfaden: Was tun bei Datenpanne und Identitätsdiebstahl

Ein Smartphone enthält Fotos, Kontakte und oft Zugänge zu Onlinebanking. Geht es verloren oder wird es gestohlen, stellt sich die Frage, was ein Fremder damit anfangen kann.

Dieser Artikel fasst zusammen, was das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf zwei Verbraucherseiten zu Verschlüsselung und Schutz mobiler Geräte schreibt. Die Seiten behandeln Smartphones und Tablets, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Verlustfall enthalten sie nur in Teilen. Was sie nicht sagen, ergänzt dieser Artikel nicht.

Vorsorge: Was vor dem Verlust zählt

Das BSI empfiehlt, vorab eine Zugangssperre in Form eines Display-Kennworts für das Gerät zu setzen. Es kann in der Regel nur mit Expertenwissen umgangen werden. Vermeiden Sie einfache Zahlenkombinationen wie die Wiederholung einer einzelnen Zahl oder eine einfache Zahlenfolge. Auch Geburtstage sind laut BSI keine gute Wahl.

Zusätzlich sollten Sie die SIM-Karte mit einer PIN schützen. Wird die SIM-Karte aus dem Gerät entfernt, bleibt der Zugriff darauf ohne das passende Kennwort gesperrt. Dort gespeicherte Daten können dann nicht ausgelesen werden. Bei einem Verlust können außerdem keine Anrufe getätigt oder kostenpflichtige Dienste im Namen des Besitzers genutzt werden.

Das BSI rät ebenfalls, voreingestellte Sperrcodes durch eine eigene Kombination zu ersetzen. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung sind möglich. Die Mustersperre ist nach BSI bequemer, aber nicht ganz so sicher. Sorgen Sie bei der Eingabe für einen Sichtschutz, damit niemand Ihre Kombination ausspähen kann.

Verschlüsselung: Warum sie bei Verlust hilft

Viele neuere Geräte bieten eine sogenannte Speichergrundverschlüsselung. Sie verschlüsselt das komplette Gerät samt gespeicherter Daten. Ist sie aktiviert, können die Benutzerdaten laut BSI in der Regel noch nicht einmal mit erheblichem Aufwand, einem Hardwarelabor und tiefem Detailwissen lesbar gemacht werden.

Bei modernen Smartphones ist die Verschlüsselung des internen Speichers voreingestellt. Sie setzt in der Regel ein Einschalt- oder Display-Kennwort voraus. Welches Verfahren verfügbar ist, hängt vom Hersteller und der Version ab. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Gerät das kann, empfiehlt das BSI, sich bei verschiedenen Quellen zu erkundigen oder direkt beim Hersteller nachzufragen. Das Gerätehandbuch kann ebenfalls Auskunft geben.

Was nicht automatisch geschützt ist

Das Display-Kennwort ist kein Schutz für eine entnehmbare oder externe Speicherkarte. Die Daten auf einer SD-Karte sind meist nicht durch die Speicherverschlüsselung des Geräts geschützt. Fotos und andere Daten können so durch Herausnehmen der Karte extern gelesen werden.

Um eine SD-Karte zu verschlüsseln, muss sie nach BSI „als intern formatiert“ werden. Wird sie als portabler Speicher formatiert, liegen die Daten unverschlüsselt darauf. Eine als intern formatierte SD-Karte können Sie außerhalb Ihres Smartphones nicht lesen.

Auch Daten in einer Cloud werden durch die Gerätegrundverschlüsselung nicht verschlüsselt. Wer einzelne Dateien wie Dokumente, Fotos oder Videos zusätzlich schützen will, kann dafür eine Verschlüsselungs-App aus den offiziellen App Stores nutzen.

Wenn das Gerät weg ist: sperren und orten

Verlorene oder gestohlene Geräte können Sie laut BSI mithilfe verschiedener Apps aus der Ferne sperren. Einige Gerätehersteller bieten eigene Apps an, mit denen sich ein gestohlenes Gerät wiederfinden lässt. Wichtig ist ein vertrauenswürdiger Anbieter für solche Apps.

Bei vielen dieser Apps reicht es, eine vorher definierte Nachricht mit dem richtigen Befehlscode an die eigene Handynummer zu senden. Dadurch sind Ihre persönlichen Daten auf dem Gerät gelöscht oder nicht mehr aufzurufen.

Daneben kann ein Smartphone oder mobilfunkfähiges Tablet anhand seiner IMEI unter bestimmten Bedingungen über den Netzbetreiber geortet werden. Die IMEI ist eine eindeutige Seriennummer. Notieren Sie diese Nummer im Vorfeld. Sie finden sie in der Einstellungen-App, mit dem Tastencode *#06#, vereinzelt auch auf der Packung oder der Rechnung Ihres Anbieters. Sie gilt als Eigentumsbeweis im Falle eines Diebstahls.

Die richtige Reihenfolge bei der SIM-Karte

Nach erfolgter Sperrung des Geräts sollten Sie auch die SIM-Karte bei Ihrem Anbieter sperren lassen. Das BSI weist ausdrücklich auf die Reihenfolge hin: Ist die SIM-Karte deaktiviert, lässt sich auch kein Sperrcode mehr empfangen. Sperren Sie also zuerst das Gerät und danach die SIM-Karte.

Installieren Sie nur solche Sicherheitslösungen, die Ihrem konkreten Bedarf entsprechen. Das gilt für Ortung, Remote-Sperrung, Verschlüsselung und Antiviren-Apps. Wägen Sie dabei ab, ob Sie bereit sind, Standortangaben dauerhaft zu aktivieren.

Sensible Apps zusätzlich schützen

Sensible Anwendungen wie Onlinebanking und Online-Käufe per App sollten laut BSI möglichst zusätzlich mit einer PIN oder einem Passwort geschützt sein.

Datensicherung und Verkauf des alten Geräts

Das BSI empfiehlt, die Daten auf Ihren mobilen Geräten regelmäßig auf einem geeigneten Backup-Medium zu sichern, etwa auf einem USB-Medium oder im Online-Speicher.

Wenn Sie ein Gerät weiterverkaufen, verschenken oder entsorgen, sollten Sie den Speicher löschen. Andernfalls können Datenspuren verbleiben. Durch das Zurücksetzen in den Werkszustand werden alle Daten der internen Speicher unbrauchbar gemacht. Entfernen Sie zusätzliche Speichermedien wie eine SD-Karte. Auch die SIM-Karte sollten Sie entfernen und vernichten, wenn Sie sie nicht weiter verwenden, und gegebenenfalls den zugehörigen Vertrag kündigen.

Was die Quellen nicht sagen

Die BSI-Seiten nennen keine Meldestellen, keine Fristen und keine Schritte für Laptops. Sie sagen auch nichts dazu, ob und wie Sie Diebstähle melden sollten oder welche Konten Sie nach dem Verlust zuerst absichern sollten. Dafür müssen Sie andere Quellen heranziehen.

Wo Remove Me Ihnen helfen kann und wo nicht

Die kostenlose Analyse von Remove Me braucht kein Konto. Sie geben Ihre Angaben ein, dann durchsucht der Dienst öffentlich sichtbare Webergebnisse, bekannte öffentliche Datenlecks (über Have I Been Pwned) und ein Register von Datenhändlern und zeigt Ihnen anschließend einen Bericht. Ein per E-Mail gesendeter 6-stelliger Code schaltet den Bericht frei.

Remove Me sendet derzeit noch keine Löschanfragen in Ihrem Namen.

Das Remove-Me-Team

Häufige Fragen

Was soll ich zuerst tun, wenn mein Smartphone weg ist?
Das BSI nennt zuerst das Sperren des Geräts, zum Beispiel per Fernsperr-App. Danach sollten Sie die SIM-Karte bei Ihrem Anbieter sperren lassen.
Warum zuerst das Gerät und dann die SIM-Karte sperren?
Ist die SIM-Karte bereits deaktiviert, lässt sich laut BSI kein Sperrcode mehr empfangen. Deshalb gilt die Reihenfolge Gerät zuerst, SIM-Karte danach.
Schützt die Geräteverschlüsselung auch die SD-Karte?
Nicht automatisch. Laut BSI sind Daten auf einer SD-Karte meist nicht durch die Speicherverschlüsselung des Geräts geschützt. Eine als intern formatierte SD-Karte wird verschlüsselt.
Was ist die IMEI und wozu dient sie?
Die IMEI ist eine eindeutige Seriennummer Ihres Geräts. Unter bestimmten Bedingungen kann das Gerät darüber über den Netzbetreiber geortet werden. Das BSI rät, die Nummer im Vorfeld zu notieren.
Gilt das auch für Laptops?
Die hier verwendeten BSI-Seiten behandeln Smartphones und Tablets. Zu Laptops machen sie keine Angaben.

Quellen

Unsere redaktionelle Methode

Dieser Artikel wird vom Remove Me-Team auf Grundlage der oben genannten offiziellen Quellen verfasst. Wir aktualisieren ihn, wenn sich diese Quellen ändern. Er dient der Information und ist keine individuelle Rechtsberatung.

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